Chancengerechtigkeit setzt voraus, Benachteiligungen und Diskriminierung wahrzunehmen und ihnen entgegenzuwirken. Dabei geht es sowohl um individuelle Erfahrungen als auch um Strukturen, die Menschen den Zugang, die Beteiligung oder die Entfaltung ihrer Fähigkeiten erschweren. Die Beauftragte für Chancengerechtigkeit bringt diese Perspektive in kirchliche Prozesse ein, entwickelt Maßnahmen zum Abbau von Benachteiligungen und unterstützt bei der Gestaltung diskriminierungssensibler Strukturen.