Warum ist die Barrierefreiheit von Webseiten wichtig?
Barrierefreiheit ist für 100 Prozent der Menschen hilfreich, für 30 Prozent notwendig und für 10 Prozent unerlässlich. Sie ermöglicht einen selbstständigen Zugang zu Informationen, Angeboten und digitalen Dienstleistungen.
Wann ist Barrierefreiheit erforderlich?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) findet insbesondere Anwendung, wenn über eine Webseite Verträge abgeschlossen werden können. Dazu gehören beispielsweise Spendenfunktionen, kostenpflichtige Materialbestellungen, verbindliche Anmeldungen, Buchungen und Reservierungen.
Ziel des Gesetzes ist es, allen Menschen die selbstständige Teilhabe am Wirtschaftsleben zu ermöglichen. Das BFSG gilt für Webseiten und mobile Anwendungen, über die entsprechende Dienstleistungen angeboten werden. Dies betrifft auch kirchliche Anbieter. Bildungsportale, E-Learning-Plattformen und andere digitale Bildungsangebote sollen zudem für Menschen mit unterschiedlichen Lernbedürfnissen und Fähigkeiten zugänglich sein.
Hinweis für Kirchengemeinden
Auf die Ausnahme des BFSG für Kleinstunternehmen können sich Kirchengemeinden nach dem Rechtsgutachten der EKD nicht ohne Weiteres berufen, wenn ihre Webseite über ein landeskirchliches Angebot wie „Vernetzte Kirche“ betrieben wird. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Gestaltung und Weiterentwicklung Ihrer Internetangebote.
Informationen und Schulungsangebote
Das Referat für Chancengerechtigkeit hat inhaltlich an einem Tutorial der EKD mitgewirkt. Die Videos finden Sie im EKD-Tutorial zur digitalen Barrierefreiheit.
Einen vollständigen kostenfreien E-Learning-Kurs mit Zertifikat und weiterführenden Informationen finden Sie unter Digitales Lernen zum BFSG.
Damit das Zertifikat korrekt ausgestellt werden kann, ist eine Anmeldung mit Ihrer ELKB-E-Mail-Adresse erforderlich.
Checkliste für Redakteurinnen und Redakteure: zweimal elf Tipps für barrierefreie Webseiten
HTML bietet grundsätzlich gute Voraussetzungen für barrierefreie Webseiten. Eine technisch sauber aufgebaute und sorgfältig gestaltete Seite kann auch von Menschen genutzt werden, die auf unterstützende Technologien angewiesen sind. Redakteurinnen und Redakteure können mit den folgenden Maßnahmen wesentlich zur Barrierefreiheit beitragen.
Tipps für die Gestaltung
- Verwenden Sie Baukastensysteme ausschließlich entsprechend den vorgesehenen Funktionen.
- Verwenden Sie eine Schriftgröße von mindestens 14 Pixeln beziehungsweise 10,5 Punkt.
- Achten Sie auf ausreichende Farbkontraste. Diese können Sie mit dem WebAIM Contrast Checker prüfen.
- Stellen Sie für alle visuellen Elemente geeignete Textalternativen bereit. Das gilt besonders für Statistiken und Infografiken.
- Vermitteln Sie wichtige Informationen nach Möglichkeit auf zwei Wegen, beispielsweise durch Text und Bild oder durch Farbe und eine zusätzliche Beschriftung.
- Verzichten Sie auf CAPTCHAs.
- Halten Sie die Reihenfolge der Überschriftenebenen ein und überspringen Sie keine Ebene.
- Verwenden Sie aussagekräftige Linktexte.
- Stellen Sie PDF-Dokumente barrierefrei bereit.
- Ergänzen Sie Video- und Audioinhalte um Transkripte.
- Achten Sie auch bei HTML-E-Mails und Newslettern auf eine barrierefreie Gestaltung.
Tipps für Texte
- Formulieren Sie direkte Fragen.
- Nutzen Sie Aufzählungen.
- Schreiben Sie kurze und verständliche Hauptsätze.
- Verwenden Sie aktive Formulierungen.
- Unterstützen Sie Inhalte bei Bedarf visuell.
- Gliedern Sie den Text in kurze Absätze.
- Vermeiden oder erläutern Sie Abkürzungen.
- Formulieren Sie möglichst positiv und vermeiden Sie unnötige Verneinungen.
- Verwenden Sie keinen Blocksatz.
- Nutzen Sie leicht verständliche Sprache.
- Verlinken Sie auf die Angebote von bayern-evangelisch.de in Leichter Sprache.
Hilfreiche Werkzeuge
Das Referat für Chancengerechtigkeit bietet einen praxisnahen Workshop an. Fragen Sie uns gerne für einen Workshop an.
Wenn Sie Barrieren auf Webseiten der ELKB finden, können Sie uns gerne unter chancengerechtigkeit@elkb.de informieren. Wir kontaktieren dann entsprechend das zuständige Redaktionsteam.