Das Referat für Chancengerechtigkeit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern setzt sich für die gerechte Teilhabe aller Menschen am Evangelium sowie an dessen Verkündigung und Umsetzung in Kirche und Gesellschaft ein.
Daher unterstützt das Referat Projekte zu Gleichstellung, Inklusion und Vielfalt mit Zuschüssen von bis zu 500 Euro pro Antrag beziehungsweise Maßnahme.
Was kann gefördert werden?
Gefördert werden können insbesondere:
- theologische Angebote, die sich mit dem Welt- und Menschenbild sowie der Ideologie und Propaganda von Antifeminismus, Homophobie, Transphobie oder Behindertenfeindlichkeit auseinandersetzen und deren Unvereinbarkeit mit der christlichen Botschaft aufzeigen, beispielsweise besondere Gottesdienste, theologische Gespräche und Vorträge;
- Bildungsangebote in Kirchengemeinden, Dekanaten, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und Schulen, beispielsweise Fachvorträge, Expertengespräche, Seminare, Workshops, Besinnungs- und Orientierungstage, Dekanatsjugendkonvente, Argumentationstrainings, Informationsabende, Tages- und Wochenendveranstaltungen, Erwachsenen- und Jugendfreizeiten sowie Zeltlager und Camps mit einem thematischen Schwerpunkt auf Chancengerechtigkeit;
- Honorare für Referierende und Materialkosten im Rahmen entsprechender Bildungsangebote;
- kulturelle Aktivitäten für Vielfalt, Gleichstellung und Inklusion, beispielsweise interkulturelle Feste, Musikveranstaltungen, Ausstellungen und Werkschauen;
- Fortbildungen, beispielsweise zu barrierefreier Kommunikation oder zur Gestaltung barrierefreier Dokumente;
- Übersetzungen in Leichte Sprache, Gebärdensprachdolmetschen und Brailledruck zu Informationszwecken sowie
- Unterstützungsleistungen, die Menschen mit Behinderung oder anderen Einschränkungen die Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen ermöglichen.
Was kann nicht gefördert werden?
Das Referat für Chancengerechtigkeit kann keine Zuschüsse für bauliche Maßnahmen gewähren. Dies gilt auch für temporäre bauliche Einrichtungen.
Auch das Programmieren von Webseiten kann nicht gefördert werden, da professionelles Programmieren grundsätzlich barrierefrei ist.
Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Ehrenamt
Zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Ehrenamt kann das Referat die Verpflegungs- und Reisekosten von Begleitpersonen stillender Mütter übernehmen, die an regulären Gremiensitzungen oder Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Dies ist aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers nach dem Mutterschutzgesetz abgeleitet. Den Antrag stellt die jeweils zuständige kirchliche Stelle.
Voraussetzungen und Verfahren
Die Förderung erfolgt aus dem laufenden Haushalt des Referats für Chancengerechtigkeit. Daher können nicht immer alle Anträge berücksichtigt werden. Bitte setzen Sie sich vor der Antragstellung mit uns in Verbindung, um die aktuellen Förderschwerpunkte und Jahresthemen zu erfragen.
Nach Abschluss des Projekts ist dem Referat für Chancengerechtigkeit ein schriftlicher Bericht über den Verlauf und den Erfolg des Projekts vorzulegen.
Hier finden Sie alle Informationen und können den Antrag auf Förderung gleich stellen!