Was macht die AGG-Beschwerdestelle?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gibt Beschäftigten das Recht, sich über Benachteiligungen im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis zu beschweren. Dazu gehören auch Auszubildende und Personen, die sich um ein Beschäftigungsverhältnis bewerben.
In der ELKB übernimmt das Referat für Chancengerechtigkeit die Aufgabe der AGG-Beschwerdestelle für die zugehörigen Körperschaften, die keine eigene Beschwerdestelle eingerichtet haben.
Was tun wir für Betroffene?
Wer sich diskriminiert fühlt, kann sich unmittelbar und vertraulich an uns wenden. Mögliche Diskriminierungsgründe nach dem AGG sind:
- ethnische Herkunft,
- Geschlecht oder Geschlechtsidentität,
- Religion oder Weltanschauung,
- Behinderung,
- Alter oder
- sexuelle Identität.
Wir hören zu, nehmen die Beschwerde auf und geben eine erste Einschätzung. Wir informieren über Rechte, Schutzmöglichkeiten und die nächsten Verfahrensschritte. Alle Anliegen behandeln wir vertraulich und respektvoll.
Die AGG-Beschwerdestelle ergänzt die Arbeit der Mitarbeitervertretung und der Schwerbehindertenvertretung. Sie ersetzt diese Stellen jedoch nicht. Ihre Aufgabe besteht insbesondere darin, Beschwerden aufzunehmen, ihre Prüfung sicherzustellen und die Betroffenen durch das Verfahren zu begleiten.
Wie verhalten sich Beschwerdeverfahren und Dienstweg zueinander?
Beschäftigte können sich unmittelbar an die AGG-Beschwerdestelle wenden. Eine Beschwerde hebt jedoch die bestehenden Zuständigkeiten innerhalb der ELKB nicht auf. Die Beschwerdestelle übernimmt insbesondere keine Führungs-, Personal- oder Disziplinaraufgaben der zuständigen Vorgesetzten und Dienststellen.
Soweit zur Lösung einer Situation konkrete dienst- oder arbeitsrechtliche Maßnahmen erforderlich sind, müssen diese von den jeweils verantwortlichen Stellen geprüft und veranlasst werden. Die AGG-Beschwerdestelle begleitet das Verfahren und achtet darauf, dass die Beschwerde angemessen bearbeitet wird.
Können sich auch Dienststellen an die AGG-Beschwerdestelle wenden?
Wir beraten Leitungen und andere Verantwortliche zum Umgang mit Diskriminierung und individuellen Beschwerden. Außerdem unterstützen wir Dienststellen dabei, diskriminierungsfreie Strukturen und präventive Maßnahmen zu entwickeln, beispielsweise Schulungen, Leitlinien und verlässliche Interventionswege.
Was macht die AGG-Beschwerdestelle nicht?
- Wir sind keine Disziplinarstelle. Wir verhängen keine Sanktionen und treffen keine arbeitsrechtlichen Entscheidungen.
- Wir ersetzen weder die Personalabteilung noch die Mitarbeitervertretung, die Schwerbehindertenvertretung oder eine Rechtsberatung. Bei Bedarf arbeiten wir mit den zuständigen Stellen zusammen.
- Wir übernehmen keine Führungsaufgaben oder Aufgaben der für die Konfliktlösung verantwortlichen Vorgesetzten.
- Wir entscheiden nicht allein über Maßnahmen, sondern geben Empfehlungen und begleiten das Verfahren.
- Wir arbeiten keine lange zurückliegenden Ereignisse auf. Unser Schwerpunkt liegt auf aktuellen Situationen und Vorfällen.
- Wir sind keine allgemeine Konfliktklärungs- oder Mediationsstelle. Bei Bedarf vermitteln wir geeignete Ansprechpersonen für weiterführende Gespräche.
Wann sollte ich mich an die Beschwerdestelle wenden?
- Sie haben im Zusammenhang mit Ihrem Beschäftigungsverhältnis Diskriminierung erlebt oder beobachtet.
- Sie sind unsicher, ob ein Vorfall unter das AGG fällt, und möchten eine erste Einschätzung erhalten.
- Sie sind für eine Dienststelle verantwortlich und benötigen Unterstützung im Umgang mit einem Verdachtsfall oder einer Beschwerde.
- Sie möchten Ihre Dienststelle diskriminierungssensibel und inklusiv weiterentwickeln.
Kontakt
Anonyme Meldungen können über das gemeinsame Hinweisgebersystem der ELKB eingereicht werden:
Zur MeldeplattformFür ein persönliches Telefongespräch können Sie hier einen Termin vereinbaren: chancengerechtigkeit@elkb.de.